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   VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994   

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VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994 (https://dejure.org/2022,34885)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994 (https://dejure.org/2022,34885)
VG Augsburg, Entscheidung vom 02. November 2022 - Au 8 S 22.1994 (https://dejure.org/2022,34885)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    VwGO § 80 Abs. 5; WaffG § 41 Abs. 1 und 2; WaffG § 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a
    Waffenbesitzverbot wegen Unzuverlässigkeit (hier: Alkoholabhängigkeit sowie missbräuchliche und leichtfertige Verwendung von Waffen und Munition)

  • rewis.io

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnispflichtige Waffen und Munition, Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen und Munition, waffenrechtliche Unzuverlässigkeit, Verhältnismäßigkeit

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (27)

  • VGH Baden-Württemberg, 26.10.2018 - 1 S 1726/17

    Verwertung von Beweisen aus dem erstinstanzlichen Verfahren bei Berufung auf ein

    Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
    Dass die Regelung des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG die Reichweite der ereignisabhängigen Unzuverlässigkeitstatbestände des § 5 WaffG eingrenzen sollte, ist nicht ersichtlich (vgl. zum Ganzen VGH BW, U.v. 26.10.2018 - 1 S 1726/17 - juris Rn. 46).

    Aus waffenrechtlicher Sicht verantwortungsbewusst handelt nur ein solcher Waffenbesitzer, der eine Waffe überlegt, nicht affektgeneigt und in voll zurechnungsfähigem Zustand entsprechend ihrer Bestimmung verwendet (vgl. zum Ganzen VGH BW, U.v. 26.10.2018 - 1 S 1726/17 - juris Rn. 48).

    Leichtfertigkeit ist beispielsweise gegeben, wenn der Handelnde grob achtlos handelt und nicht beachtet, was sich unter den Voraussetzungen seiner Erkenntnisse und Fähigkeiten aufdrängen muss, also selbst einfachste, jedem einleuchtende Überlegungen nicht angestellt werden (vgl. zum Ganzen VGH BW, U.v. 26.10.2018 - 1 S 1726/17 - juris Rn. 50 f.; vgl. auch Gade, WaffG, 3. Aufl. 2022, § 5 Rn. 9 f.; Steindorf, Waffenrecht, 11. Aufl. 2022, § 5 WaffG Rn. 31 ff.).

    Denn es würde dem bereits dargelegten Zweck der waffenrechtlichen Regelungen (vgl. oben Rn. 43) zuwiderlaufen, wenn die Prognose mangelnder Zuverlässigkeit lediglich anhand von Vorfällen mit Waffenbezug gestellt werden könnte (vgl. zum Ganzen VGH BW, U.v. 26.10.2018 - 1 S 1726/17 - juris Rn. 50; vgl. auch etwa BayVGH, B.v. 30.3.2001 - 19 ZS 01.357 - juris Rn. 27; B.v. 8.9.2011 - 21 ZB 11.1286 - juris Rn. 8; Gade, WaffG, § 5 Rn. 11 m.w.N.).

    Kann aus einem Umgang mit Waffen (i.S.d. Waffenrechts) unter Alkoholeinfluss noch nicht ohne Weiteres auf eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19: "gebraucht hat"), so ist vorliegend der Schluss auf Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG bei Würdigung der weiteren Umstände gerechtfertigt (vgl. auch VGH BW, U.v. 26.10.2018 - 1 S 1726/17 - juris Rn. 61).

    Dass zumindest Leichtfertigkeit beim Umgang des Antragstellers mit dem Messer vorlag, lässt die Reaktion des Polizisten L. erkennen, der - mit der Hand an seiner gesicherten, sich im Holster befindlichen Dienstwaffe (Bl. 89 der Behördenakte) - angesichts der potentiell bedrohlichen Situation den Antragsteller unmissverständlich aufforderte, das Messer auf den Boden zu legen und zurückzutreten (vgl. mit anderer Akzentsetzung VGH BW, U.v. 26.10.2018 - 1 S 1726/17 - juris Rn. 62).

  • BVerwG, 22.08.2012 - 6 C 30.11

    Waffen; Munition; Erwerbsverbot; Besitzverbot; erlaubnispflichtige Waffen;

    Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
    Dabei handelt es sich um den aus dem allgemeinen Gefahrenabwehrrecht stammenden Begriff der öffentlichen Sicherheit (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 31).

    Ein Verbot ist dann geboten, wenn der Waffenbesitzer bzw. der Erwerbswillige in der Vergangenheit ein Verhalten oder eine seiner Person anhaftende Eigenschaft zutage gelegt hat, die den auf Tatsachen beruhenden Verdacht begründet, dass durch einen Umgang mit der Waffe Gefahren für die öffentliche Sicherheit verursacht werden (vgl. BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 33).

    c) Auch im Hinblick auf die Ermessensentscheidung der Antragsgegnerin sind - ausgehend vom eingeschränkten Prüfungsrahmen gemäß § 114 Satz 1 VwGO (vgl. etwa BVerwG, U.v. 22.8.2012 - 6 C 30/11 - juris Rn. 39) - Fehler nicht ersichtlich.

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 30.13

    Waffenrechtliche Erlaubnisse; Widerruf; Zuverlässigkeit; Alkoholgenuss;

    Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
    Mit § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WaffG hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eröffnet, ereignisunabhängig waffenrechtliche Anordnungen zu treffen (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 25).

    Die Ausfüllung dieser Rechtsbegriffe hat sich wie auch die Prognose im Hinblick auf den zukünftigen Umgang mit Waffen und Munition an dem Zweck zu orientieren, die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen (vgl. BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19).

    Kann aus einem Umgang mit Waffen (i.S.d. Waffenrechts) unter Alkoholeinfluss noch nicht ohne Weiteres auf eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit geschlossen werden (vgl. hierzu BVerwG, U.v. 22.10.2014 - 6 C 30/13 - juris Rn. 19: "gebraucht hat"), so ist vorliegend der Schluss auf Art. 5 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a WaffG bei Würdigung der weiteren Umstände gerechtfertigt (vgl. auch VGH BW, U.v. 26.10.2018 - 1 S 1726/17 - juris Rn. 61).

  • VG Sigmaringen, 20.07.2022 - 6 K 965/21

    Besitz- und Erwerbsverbot für erlaubnisfreie Waffen

    Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
    (i) Ungeachtet der waffenrechtlichen Einordnung des Messers (vgl. § 1 WaffG i.V.m. Anlage 1 Abschnitt 1 UAbschnitt 2 Nr. 2 zum WaffG bzw. § 42a Abs. 1 Nr. 3 WaffG) lässt sich nach Ansicht der Kammer auf den Vorfall vom 10. Juli 2022 die hinreichend wahrscheinliche Annahme stützen, dass bei dem Antragsteller die erhebliche Gefahr besteht, dass es (im betrunkenen Zustand) auch zu einem Waffenmissbrauch kommen könnte, zumal - unabhängig davon, ob der Antragsteller derzeit erlaubnisfreie Waffen im Sinne des Waffengesetzes besitzt - ihm ein hierauf gerichteter Erwerbswille nach dem hierzu existierenden Maßstab der niedrigen Gefahrenschwelle einer "allgemeinen Besorgnis", wofür nicht zuletzt nach der vom Antragsteller selbst mehrfach betonten Bedeutung seines Messers hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte bestehen, nicht abgesprochen werden kann (vgl. im Einzelnen zu einer vergleichbaren Konstellation VG Sigmaringen, U.v. 20.7.2022 - 6 K 965/21 - juris Rn. 45 ff. m.w.N. mit dem Schluss von einem Küchenmesser von 21 cm Klingenlänge auf z.B. ein Springmesser).

    Die gesamten Umstände, wie sie sich nach dem derzeitigen Sach- und Streitstand darstellen, geben hinreichend Anlass für die Besorgnis, dass der Antragsteller - insbesondere bei erneutem Alkoholeinfluss, der angesichts der (zumeist) erheblichen Alkoholisierung bei den Vorfällen in den vergangenen Monaten auch in der Zukunft zu erwarten steht bzw. eine Neigung des Antragstellers zum Alkoholkonsum offenbar besteht - zukünftig auch Waffen nicht nur dann benutzen wird, wenn die Rechtsordnung ihm das gestattet und deshalb auch einen Missbrauch von Waffen oder Munition hinreichend wahrscheinlich erwarten lässt, zumal angesichts der psychischen Verfassung des Antragstellers, z.B. dass er sich (in einem Ausnahmezustand) u.a. als "Erzengel Gabriel" bezeichnet hat, und eingedenk seiner Neigung zum Alkoholkonsum nicht davon auszugehen ist, dass er bewusst zwischen einem (lediglich) gefährlichen Gegenstand und einer Waffe im Sinne des Waffengesetzes differenzieren könnte und wollte (vgl. auch mit anderer Akzentsetzung VG Sigmaringen, U.v. 20.7.2022 - 6 K 965/21 - juris Rn. 47).

  • VGH Bayern, 29.07.2013 - 21 ZB 13.415

    Sportschütze; Waffenbesitzkarten; sprengstoffrechtliche Erlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
    Dabei begründet nicht nur das Drohen mittels einer Waffe, sondern auch das unmissverständliche Drohen mit Waffen bzw. ein deutliches und unübersehbares Bedrohungssignal eine solche Gefahr (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 - juris zu Drohungen mit der Todesstrafe in Zusammenhang mit dem Widerstandsrecht aus Art. 20 Abs. 4 GG in Form von Faxschreiben an ein Finanzamt).

    Unerheblich ist es in waffenrechtlicher Hinsicht, ob es bereits zu einer konkreten Bedrohung gekommen ist (vgl. etwa BayVGH, B.v. 29.7.2013 - 21 ZB 13.415 - juris Rn. 11).

  • VGH Bayern, 24.01.2019 - 21 CS 18.1579

    Waffenbesitzverbot

    Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
    Es ist kein sachlicher Grund ersichtlich, bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen einen weniger strengen Maßstab hinsichtlich der erforderlichen Zuverlässigkeit anzulegen als bei erlaubnispflichtigen Waffen (BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 21 ZB 13.1781 - juris Rn. 14; vgl. auch BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10 f.; B.v. 1.2.2021 - 24 ZB 19.1086 - juris Rn. 8).

    Des Weiteren ist die Anordnung nach § 41 Abs. 2 WaffG zur Verhütung von Gefahren für die Sicherheit auch geboten bei einer Person, welche nicht die Voraussetzungen für die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis erfüllt, insbesondere, wenn ihr die waffenrechtliche Zuverlässigkeit fehlt (vgl. BayVGH, B.v. 24.1.2019 - 21 CS 18.1579 - juris Rn. 10 f.).

  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. etwa BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 17; B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 14.11.2016 - 21 ZB 15.648

    Widerruf erteilter waffenrechtlicher Erlaubnisse und Entzug des Jagdscheins -

    Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. etwa BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 17; B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).
  • VG Dresden, 21.06.2010 - 4 L 74/10
    Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
    Ebenso kann im Einzelfall auch bereits der bloße Hinweis auf (den Besitz von) Waffen ausreichen (vgl. VG Minden, U.v. 3.4.2017 - 8 K 2340/16 - juris zum Vorzeigen von Waffenschrank und Waffen sowie u.a. der Drohung, den Betreffenden werde "Schlimmes" passieren etc.; a.A. wohl VG Dresden, B.v. 21.6.2010 - 4 L 74/10 - juris).
  • VGH Bayern, 04.12.2013 - 21 CS 13.1969

    Waffenrecht; Waffenbesitzkarte; Jagdschein; Widerruf; Einziehung;

    Auszug aus VG Augsburg, 02.11.2022 - Au 8 S 22.1994
    Vielmehr genügt eine hinreichende, auf der Lebenserfahrung beruhende Wahrscheinlichkeit, wobei ein Restrisiko nicht hingenommen werden muss (vgl. etwa BVerwG, U.v. 28.1.2015 - 6 C 1/14 - juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 14.11.2016 - 21 ZB 15.648 - juris Rn. 17; B.v. 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512 - juris Rn. 12; B.v. 4.12.2013 - 21 CS 13.1969 - juris Rn. 14).
  • VGH Bayern, 30.03.2001 - 19 ZS 01.357
  • VGH Bayern, 22.12.2014 - 21 ZB 14.1512

    Waffenrecht; waffenrechtliche Unzuverlässigkeit; nicht sorgfältige Verwahrung von

  • VGH Bayern, 08.09.2011 - 21 ZB 11.1286

    Keine ernstlichen Zweifel; Unzuverlässigkeit; Einstellung des Strafverfahrens

  • VGH Hessen, 15.05.2014 - 4 A 133/13

    Jagdgewehr im Kofferraum eines PKW

  • VG Augsburg, 17.06.2014 - Au 4 K 14.708

    Prozesskostenhilfe (abgelehnt); Verbot zum Erwerb und Besitz erlaubnisfreier

  • VG Minden, 03.04.2017 - 8 K 2340/16

    Widerruf der Waffenbesitzkarte bei waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit des

  • VGH Bayern, 15.08.2008 - 19 CS 08.1471

    Vermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit bei einer Verurteilung zu einer

  • BVerwG, 11.11.2020 - 7 VR 5.20

    Vorhaben des potenziellen Bedarfs

  • VGH Bayern, 12.02.2007 - 19 CS 06.2210
  • VGH Bayern, 17.09.1987 - 26 CS 87.01144

    Verwaltungsprozeßrecht: Einstweiliger Rechtsschutz des Nachbarn bei Sofortvollzug

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 165/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

  • OVG Hamburg, 11.01.2011 - 3 Bf 197/09

    Untersagung von Besitz und Erwerb von Waffen während der Strafhaft

  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 21 ZB 13.1781

    Erlaubnisfreie Waffen und Munition; Waffenverbot; Aufhebung; Unzuverlässigkeit

  • BVerwG, 26.03.1996 - 1 C 12.95

    Waffenrecht: Verwertungsverbot im Bundeszentralregister getilgter Straftaten

  • VG Lüneburg, 04.02.2016 - 6 B 165/15

    Atemalkoholkonzentration; Blutalkohol; Jagdschein; Munition; Strafverfahren;

  • VG Bayreuth, 09.09.2020 - B 1 S 20.699

    Klage gegen den Widerruf einer Waffenbesitzkarte

  • VGH Bayern, 01.02.2021 - 24 ZB 19.1086

    Erfolglose Klage gegen unbefristete Untersagung des Erwerbs und des Besitzes

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